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Hilfsmittel

Sollten Sie sich entschieden haben, keine Rekonstruktion durchführen zu lassen oder diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, haben Sie die Möglichkeit, Brustprothesen zu tragen.

In der Regel werden diese Kissen in einen speziellen BH (oder auch Badeanzug) mittels einer eingenähten Tasche eingelegt. Es gibt aber neuere Modelle, welche nach dem Haftprinzip entwickelt worden und selbst haftend sind. Leider haften diese allerdings nicht auf feuchter Haut; sportliche Aktivitäten sind mit ihr deshalb nicht gut möglich.

Es steht Ihnen eine Vielzahl verschiedener Modelle zur Auswahl. Mittels dieser Prothesen kann eine derartige Anpassung an Ihren Körper durchgeführt werden, dass der Form- und Volumenverlust gegenüber der gesunden Seite in Kleidern nicht mehr erkannt wird.

Ab welchem Zeitpunkt nach der Mastektomie kann ich eine Prothese tragen?

Sobald Ihre Wunden verheilt sind und die Narbe stabil ist, können Sie sich eine Brustprothese anpassen lassen (d.h. nach 3 – 4 Wochen).

Wer zahlt die Prothese?

Wenn Sie vor Eintritt ins AHV-Alter an Brustkrebs erkrankt sind, dann bezahlt die IV jährlich Fr. 500.- (bei beidseitiger Operation Fr. 900.-) für Hilfsmittel.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Operation ein AHV-Gehalt beziehen, dann sind solche Massnahmen eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Diese Übernehmen ebenfalls die Kosten für Perücken. Es besteht ein Selbstbehalt von 10% wie bei Arztrechnungen.