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Wer bezahlt die Operation?

Gemäss dem “ Woman Health Act” von 1998, gehört der Wiederaufbau der Brust zum festen Bestandteil der Behandlungsstrategie des Bruskrebses. Deshalb wird ein solcher Eingriff auch von den Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen. Allerdings hat ein neueres Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG 200 ) entschieden, dass nach einer Rekonstruktion eine Anpassung der gesunden Brust zur Symmetrisierung von der Patientin als ästhetische Korrekturoperation selbst bezahlt werden muss – ein Urteil, das noch nicht ausführlich begründet wurde. Die Grundversorger anderer europäischen Länder, wie das NHS in Grossbritannien, kennen diese Unterscheidung nicht. Die Wiederherstellung der Brust ist dann abgeschlossen, wenn die betroffene Frau in ihrer Gesamtheit wiederhergestellt ist.